„Arisierung“ und Restitution. Methoden – Institutionen – Folgen

„Arisierung“ und Restitution. Methoden – Institutionen – Folgen

Organisatoren
Jaromír Balcar
Ort
Bremen
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.02.2012 - 24.02.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Lars-Dieter Leisner, Bremen

Der zweitägige Workshop unter dem bewusst breit angelegten Titel „Arisierung und Restitution. Methoden – Institutionen – Folgen“ fand am 23. und 24. Februar 2012 im Haus der Wissenschaft in Bremen statt. Den Anlass für diese Veranstaltung bildet ein neues Forschungsprojekt, das vom Institut für Geschichtswissenschaft der Universität Bremen in Kooperation mit der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Projektes sollen sowohl die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden unter dem NS-Regime als auch die Versuche, dieses Unrecht nach 1945 „wieder gutzumachen“, in einer regionalgeschichtlichen Perspektive untersucht werden. Ein besonderer thematischer Schwerpunkt liegt dabei auf der Tätigkeit der Finanzverwaltung, die für den Entzug des jüdischen Eigentums wie auch für dessen Rückgabe bzw. entsprechende Entschädigungszahlungen zuständig war.

Mit Blick auf die in den vergangenen Jahren sehr rege historische Forschung in den beiden Themenfeldern lautete das Ziel des Workshops, zunächst eine Bilanz zu ziehen, um jene Fragen und Bereiche zu benennen, die weiterhin Desiderata der Forschung darstellen. Neben den Vorträgen, die sich am ersten Tag mit dem Aspekt der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Juden befassten, um sich am zweiten Tag dem Prozess der Restitution jüdischen Vermögens zuzuwenden, boten auch die lebhaften Diskussionen die Chance, offene Fragen vor einem fachkundigen Publikum zu erörtern. Hierzu trug nicht zuletzt auch eine Reihe von Fachleuten bei, die selbst keinen Vortrag hielten, sich dafür jedoch umso intensiver an den Diskussionen beteiligten.

Zur Eröffnung des Workshops begrüßte KAROLINE LINNERT, Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In ihrem Grußwort skizzierte sie die zentralen historischen Aspekte der Thematik sowohl für die Zeit vor als auch nach 1945, die (vor allem für Bremen) bis dato noch unzureichend erforscht sind. Sie hob dabei vor allem auf die Ausplünderung derjenigen Juden ab, die sich auf dem Weg in die Emigration befanden, denn dafür spielte Bremen als Hafenstadt eine zentrale Rolle. Neben den bestehenden Forschungsdesiderata zeige, so Linnert, auch das weiterhin virulente Gewaltpotential rechtsradikaler Kreise, dass es unumgänglich sei, die Mechanismen nationalsozialistischer Gewalt richtig zu verstehen, um entsprechend handeln zu können. Daher betonte sie die große Relevanz des Workshops für die Gegenwart als insgesamt „wichtigen und richtigen Schritt“. Mit Blick auf die weitere Forschungsarbeit sollen die Ergebnisse des Projekts daher auch für die Schul- und die Erwachsenenbildung nutzbar gemacht werden.

Die Reihe der Vorträge zum Aspekt der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Juden eröffnete DIETER ZIEGLER (Bochum) mit einer Betrachtung der Rolle der Banken im Prozess der „Arisierung“. Zu Beginn stellte er die grundlegende Erkenntnis der Forschung heraus, wonach die Banken dabei sehr wohl eigene Interessen verfolgen konnten und eine aktive Rolle bei der wirtschaftlichen Verfolgung der Juden einnahmen. In diesem Zusammenhang berge insbesondere die Zusammenarbeit von Banken und Finanzverwaltungen auch weiterhin umfangreiches Forschungspotential. Unter dem Begriff der „Arisierung“ ist der Prozess der wirtschaftlichen Verfolgung der deutschen Juden zu verstehen, der sich neben ihrer Verdrängung aus dem Berufsleben und der erzwungenen Übertragung ihres gewerblichen Eigentums auch auf die Konfiskation ihres Privatvermögens erstreckte. Dabei war es gerade der letztgenannte Bereich, in den die Banken vornehmlich involviert waren und den Ziegler daher in den Mittelpunkt seines Vortrags rückte. Im Anschluss erfolgte zunächst die chronologisch geordnete Darlegung der Zusammenarbeit zwischen Banken und Finanzbehörden, die von der „Reichsfluchtsteuer“ über die Devisengesetze bis hin zur „Judenvermögensabgabe“ des Jahres 1938 reichte. Anhand dieser von den Nationalsozialisten nach der Reichspogromnacht ad hoc eingeführten Sondersteuer gelang es Ziegler nachzuweisen, wie die Banken nun freiwillig einige Kompetenzen der Finanzverwaltung übernahmen und damit die Ausplünderung der deutschen Juden auch eigenständig vorantrieben. Das Motiv der Banken war dabei jedoch kein genuiner Antisemitismus oder etwa die Gier nach Extraprofiten, sondern vielmehr das Bestreben, nicht in den „Schaden“ der jüdischen Bevölkerung hineingezogen zu werden, was insbesondere mit dem Erhalt des Depotstimmrechtes für Aktien zusammenhing, die sich in jüdischem Eigentum, aber im Besitz der Banken befanden. Das heißt, auch wenn es durchaus möglich gewesen wäre, im Interesse ihrer jüdischen Kunden zu agieren, tat man es von Seiten der Banken nicht.

In dem darauffolgenden Vortrag befasste sich MARTIN MÜNZEL (Berlin) mit der Frage der Verdrängung der Juden aus deutschen Großunternehmen als Teil der „Arisierung“ zwischen 1933 und 1938. Nach einer kurzen Erörterung der Mechanismen und Dimensionen der Verdrängung, die am Beispiel der Gruppe der Manager und Aufsichtsratsmitglieder erläutert wurden, analysierte Münzel die Impulse für diese Verdrängungsmaßnahmen. Neben den Anstößen „von oben“ (durch Regierungsstellen und Vertreter der Partei) und „von unten“ (Belegschaft, NSBO) seien es dabei vor allem die Impulse „von innen“ – und damit die Perspektive der Betroffenen selbst –, die einen lohnenswerten Zugriff bieten. Eine weitere Erkenntnis erschloss sich aus der großen Spannbreite der Verdrängungsmaßnahmen, deren Impulse meist aus mehreren Richtungen kamen und die folglich auch nicht mit einem monokausalen Forschungsansatz erfasst werden können. Die nächste Frage zielte dann auf jene Handlungsspielräume ab, die Großunternehmen im Prozess der „Arisierung“ besaßen. Hier machte Münzel deutlich, dass die Großunternehmen in der Tat über zahlreiche Möglichkeiten verfügten, um ihre jüdischen Mitarbeiter auch bis weit nach 1933 noch über informelle Beraterverträge zu halten oder aber sie ins rettende Ausland zu versetzen. Diese Möglichkeiten wurden in der Regel jedoch nicht genutzt. Weiteres Forschungspotential sieht Münzel zum einen in der Frage nach der wirtschaftlichen Bedeutung, die die Verdrängung der Juden als Kompetenzverlust für die betroffenen Unternehmen nach sich zog. Zum anderen stellt auch die Frage nach möglichen Konflikten im Zuge der „Wiedergutmachung“ ein bis dato noch unzureichend betrachtetes Forschungsfeld dar.

Im Anschluss sprach AXEL DRECOLL (München) über Möglichkeiten, sich Verfolgten und Profiteuren aus einer erfahrungsgeschichtlichen Perspektive anzunähern, wobei er den Fokus auf die allgemeine wirtschaftliche Verfolgung im Mittelstand zwischen 1933 und 1938 legte. Gleich zu Beginn übte er dabei Kritik an einem – durch die Quellenlage mitbedingten – deutlichen Missverhältnis in der Forschung, die die Verfolgtenperspektive gegenüber jener der Täter nur marginal berücksichtige. Demgegenüber erscheine die methodische Herangehensweise bisher zu stark auf die Wirkung der Verfolgung fixiert, wodurch andere relevante Kontexte aus dem Blickwinkel geraten. Neben einem multibiographischen Ansatz, der die verschiedenen Individual- und Kontexterfahrungen berücksichtigen könne, wäre auch ein Blick auf die zahlreichen Profiteure lohnenswert, der Verfolgung und Ausplünderung als „gesellschaftliche Praxis“ untersuchen könnte. Drecoll hob in diesem Zusammenhang insbesondere eine Differenzierung in mittelbare und unmittelbare Profiteure wie auch den Blick auf die Transformation der Lebenswelt ausgewählter Profiteure als potentielle Forschungsfelder hervor. Hinsichtlich der problematischen Verwendungsweise des Begriffs „Arisierung“ erscheine zudem eine systematische Untersuchung seiner Definitionsgeschichte angebracht, denn: „Sprache schafft Wirklichkeit!“ Zum Abschluss seines Vortrages plädierte Drecoll dafür, den Prozess der „Arisierung“ nicht zuletzt auch als ein wichtiges Politikfeld zu betrachten, das neue Verwaltungsformen generierte, die unter Umständen auch zur Stabilität des Regimes beitragen konnten.

Im Rahmen des vierten Vortrags widmete sich STEFANIE MIDDENDORF (Halle/Berlin) den Aspekten der finanzpolitischen Institutionen und dem Verwaltungshandeln während des Nationalsozialismus. Mit dem besonderen Fokus auf die Reichsebene und die dortige Finanzverwaltung thematisierte der Vortrag vor allem die Rolle dieser Institutionen im Prozess der Ausplünderung der deutschen Juden. Bei der Benennung der vorhandenen Forschungsperspektiven stand vor allem die Verwaltungsgeschichte im Vordergrund, die als Politik-, Herrschafts- und Gesellschaftsgeschichte nach wie vor einer grundlegenden Betrachtung harre. Neben den Fragen nach der Hybridität der NS-Verwaltung und nach der Vergesellschaftung durch Institutionen sollten in diesem Zusammenhang auch die Fragen der Chronologie und Periodisierung berücksichtigt werden; insbesondere die Vorstellung von den „absoluten“ Zäsuren der Jahre 1933 und 1945 müsste dabei durch eine längere, epochenübergreifende Betrachtung ersetzt werden. Daran anschließend thematisierte Middendorf das Reichsfinanzministerium, das zusammen mit anderen Institutionen als Akteur in die nationalsozialistische Finanzpolitik involviert war. Dabei stelle vor allem eine Gesellschaftsgeschichte, die von den Akteuren ausgeht, ein zentrales Desiderat der Forschung dar, wie auch die Frage nach dem Zusammenspiel der Doppelspitze des Reichsfinanzministeriums (Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk und Fritz Reinhardt), die sich auf jeweils sehr unterschiedliche Netzwerke gründete.

In ihrem Abendvortrag griff CHRISTIANE KULLER (München/Erfurt) die Frage nach der staatlichen Ausplünderung der deutschen Juden während des Nationalsozialismus in einer breiteren Perspektive auf. Eingangs stellte sie der charakteristischen Selbstdarstellung der Beamten der Finanzverwaltung als politisch neutrale Staatsdiener die Erkenntnis der Forschung entgegen, dass diese aktiv in den Prozess der Ausplünderung eingebunden waren und somit einen wichtigen Beitrag zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik leisteten. Um zu klären, wie es zu dieser aktiven Einbindung kam, richtete Kuller den Blick auf die unterschiedlichen Phasen und Funktionsweisen der fiskalischen Verfolgung. Nachdem bereits seit 1933 verschiedene Verfolgungsmaßnahmen angelaufen waren, stelle das Jahr 1938 eine Art Schlüsseljahr dar, in dem die „Arisierung“ staatlich geregelt wurde. Mit der „Aktion 3“, die im Zuge der Deportationen im Jahr 1941 anlief, beteiligten sich auch die Beamten der Finanzverwaltung aktiv an der Judenvernichtung. Denn indem sie nun die Spuren der Deportierten beseitigten, hatten sie Anteil an der Vertuschung des systematischen Massenmordes an den europäischen Juden. Die große Bandbreite an Profiteuren bzw. Profiteursgruppen stelle in diesem Zusammenhang eine weiterhin wichtige Forschungsfrage dar, vor allem hinsichtlich indirekter Profiteure wie Spediteuren oder Handwerkern, die an der Emigration bzw. der „Verwertung“ jüdischen Eigentums teils sehr gut verdienten. Eine weitere Frage ziele auf die Einbindung der Verwaltung in die NS-Diktatur ab, die mittels einer weit gefassten Perspektive auch die Entwicklungen vor 1933 bzw. nach 1945 berücksichtigt.

Mit einem bilanzierenden Ausblick auf die Erforschung von „Wiedergutmachung“ und Restitution in Westdeutschland eröffnete BENNO NIETZEL (Bochum) die Reihe der Vorträge zum Aspekt der Versuche, das Unrecht der „Arisierung“ nach 1945 „wieder gutzumachen“. Nach der einleitenden Feststellung, dass die Hauptphase der westdeutschen „Wiedergutmachung“ in die 1950er- und 1960er-Jahre falle, erfolgte die Benennung der zwei Wellen, in denen diese „Wiedergutmachung“ verlief bzw. immer noch verläuft. So setzte unmittelbar nach Kriegsende ein Prozess ein, in dem das System der Restitution ausgeformt wurde und der bis in die 1960er-Jahre anhielt. Mit den Umbrüchen des Jahres 1989 setzte eine erneute Debatte ein, die nun vor allem transnational geführt wurde und zum Teil noch geführt werde. Seien für die erste Welle der Restitution vor allem die politischen Prozesse schon recht gut bekannt, bilde der regionalhistorische Aspekt hier noch ein Desiderat der Forschung. Zudem erscheine die Verlagerung der Forschung von einer theoretischen hin zu einer mehr praxisorientierten Ebene angebracht. In diesem Zusammenhang seien insbesondere Studien zur Praxis und zum Personal der Restitution vonnöten, die auch erfahrungs- und erinnerungsgeschichtliche Aspekte berücksichtigen. Mit Blick auf die transnationale Dimension der „Wiedergutmachung“ wäre auch eine sozialhistorisch angelegte Untersuchung der mittelbaren Auswirkungen der Verfolgung über das Jahr 1945 hinaus ein lohnenswertes Vorhaben.

Im folgenden Vortrag befasste sich BETTINA SCHLEIER (Bremen) mit der Forschung zu den Themen Restitution und „Wiedergutmachung“ in Bremen und der einschlägigen Quellenlage im Bremer Staatsarchiv. Nach einem Überblick über die Entwicklung der Gebietsteile Bremens zur Zeit des Nationalsozialismus und der Geschichte der Juden auf dem Gebiet Bremens im Allgemeinen, folgte eine detaillierte Erläuterung der zum behandelten Thema vorhandenen Quellen. Neben den für Bremen besonders relevanten Quellen zu Vormundschaftssachen (wie zum Beispiel konnossementverbrieften Frachten) bilden auch die Formulare für die Anmeldung von Verlusten wichtige (sozialhistorische) Quellen. Mit Blick auf die Finanzbeamtenschaft in der Zeit nach 1945 hob Schleier vor allem die Auswirkungen von Kriegsende und Entnazifizierung hervor, die teilweise sehr tiefgreifend gewesen seien. Auch wenn diese Auswirkungen bisher erst mittels Stichproben untersucht worden seien, zeige sich doch, dass die (Bremer) Finanzbeamtenschaft besonders stark von der Entnazifizierung betroffen war. Vor diesem Hintergrund spiele auch der zuvor meist militärisch geprägte Berufsweg der Beamten eine wichtige Rolle, die bisher noch nicht erforscht wurde. Eine weitere wichtige Frage bestehe in den Kontakten zwischen der Finanzverwaltung und der Wehrmachtsverwaltung, ein Bereich, für den die Akten gerade freigegeben worden seien.

Zum Abschluss der Veranstaltung ging ALFONS KENKMANN (Leipzig) auf die Frage ein, wie man die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden durch die Finanzverwaltung am geeignetsten ausstellen und vermitteln kann. Als erstes hob er dabei die Bedeutung des „Transfergedankens“ hervor – das heißt die Verbindung von Forschung und Vermittlung –, die immer stärker betont werde. Um diesen Zusammenhang exemplarisch zu erläutern, stellte Kenkmann die von ihm mitkonzipierte Ausstellung zum Thema „Arisierung und Wiedergutmachung“ vor, die in der Münsteraner Villa ten Hompel realisiert worden ist. In Anbetracht der Frage nach der idealen Visualisierungsform von Verwaltungshandeln wurde dabei der „Dreiklang“ von Ausstellung, methodischem Material und Schulbuch hervorgehoben. Doch gerade hinsichtlich der Ausstellung berge das Thema Verwaltungshandeln das Problem der Zweidimensionalität, die die Aufbereitung für ein breites Publikum erschwere. Als Lösungsansatz benannte Kenkmann daher drei Forderungen, die eine moderne Ausstellung in diesem Kontext erfüllen müsse. Erstens die Einbeziehung der enaktiven Ebene, indem die Besucher selbst aktiv werden sollen. Zweitens die Einbeziehung der symbolischen Ebene, zum Beispiel über den biographischen Zugang zu Tätern und Opfern durch Nachzeichnen ihrer Lebenswege und Hervorhebung des Schnittpunktes („Crossreading“). Drittens die Einbeziehung der ikonischen Ebene, die in diesem Fall jedoch – aufgrund des Fehlens aussagekräftiger Fotografien – nur sehr schwer berücksichtigt werden könne.

Mit Blick auf den Workshop lässt sich resümierend festhalten, dass das eingangs formulierte Ziel, die bisherige Forschung zu bilanzieren und deren Desiderata zu benennen, erreicht werden konnte. So hat der Ansatz, nach Forschungslücken zu fragen, eine Vielzahl an „weißen Flecken“ offenbart, die die Themenfelder „Arisierung“ und „Wiedergutmachung“ weiterhin aufweisen. Für das nun beginnende Bremer Forschungsprojekt konnten damit gute Voraussetzungen geschaffen werden, die auf neue Erkenntnisse in diesem – nicht nur für die Bremer Geschichte – wichtigen Bereich hoffen lassen.

Konferenzübersicht:

Bürgermeisterin Karoline Linnert, Senatorin für Finanzen: Begrüßung

Dieter Ziegler (Bochum): Banken und „Arisierung“ im Nationalsozialismus

Martin Münzel (Berlin): Die Verdrängung der Juden aus deutschen Großunternehmen als Teil der „Arisierung“ (1933-1945)

Axel Drecoll (München): Verfolgte und Profiteure. Erfahrungsgeschichtliche Annäherungen und Kategorien

Stefanie Middendorf (Halle/Berlin): Ordnung und Mobilisierung. Überlegungen zu finanzpolitischen Institutionen und Verwaltungshandeln im Nationalsozialismus

Öffentlicher Abendvortrag
Christiane Kuller (München/Erfurt): Entziehung – Verwaltung – Verwertung. Die staatliche Ausplünderung der deutschen Juden im „Dritten Reich“

Benno Nietzel (Bochum): Der Erforschung von Restitution und Wiedergutmachung in Westdeutschland – Bilanz und Perspektiven

Bettina Schleier (Bremen): Forschungen zu „Arisierung“ und Restitution in Bremen – die Quellenlage im Staatsarchiv Bremen

Alfons Kenkmann (Leipzig): Die wirtschaftliche Ausbeutung der Juden durch die Finanzverwaltung ausstellen und vermitteln – Eine Herausforderung für die Wissenschaft?


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